Kasualien melden
Informationen für externe Pfarrpersonen
Die kirchlichen Handlungen Taufen, Segnungen (statt Taufen), Konfirmationen, Trauungen und Abdankungen werden in der Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich in ein zentrales elektronisches Register eingetragen. Dieses wird mit der Mitgliederdatenbank KiKartei geführt.
Eingetragen werden alle kirchlichen Handlungen mit einer reformierten Pfarrperson – unabhängig von der Konfession der Kasualien empfangenden Person und unabhängig davon, ob die Handlung in einer Kirche oder an einem profanen oder privaten Ort erfolgt ist. In der Regel werden Taufen, Segnungen, Konfirmationen und Trauungen am Vollzugsort eingetragen und Abdankungen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Für jede Pfarrperson, die in einer Kirchgemeinde eine kirchliche Handlung vollzieht, besteht gemäss den Vorgaben der Landeskirche eine Meldepflicht. Bei Taufen, Segnungen und Konfirmationen ist diese in der Kirchgemeinde Zürich verbunden mit einer Konfessionsklärung und einer eventuellen Meldung des Kindes oder des Jugendlichen als «Evangelisch-reformiert».
Für die Kasualienmeldung stehen fünf Formulare mit integrierter Konfessionsmeldung und Urkunde zur Verfügung. Diese Kasualienformulare sind nicht für den Versand an Tauffamilien oder Traupaare bestimmt. Sie werden von der Pfarrperson mit Unterstützung der Administrationen in den Kirchenkreisen und den Familien bzw. Paaren ausgefüllt. Für die vollständige und korrekte Erfassung der kirchlichen Handlungen sind die Personen verantwortlich, die die Kasualien durchgeführt haben.
Kasualienformulare:
* Die Meldung einer Abdankung kann auch durch die Weiterleitung des Pfarrauftrags vom Bestattungsamt der politischen Gemeinde erfolgen.
Laden Sie das benötigte PDF-Formular herunter und füllen Sie es digital vollständig aus. Hinweis: Alle getesteten Webbrowser und PDF-Reader unterstützen die Kasualienformulare. In Outlook und in den Microsoft Online-Plattformen Teams, SharePoint und OneDrive funktioniert das Ausfüllen und Speichern hingegen nicht. Darum gilt: Das Formular herunterladen, lokal speichern, mit einem PDF-Reader oder Webbrowser ausfüllen und erneut speichern.
Senden Sie das ausgefüllte Formular per Mail an die die Administration des zuständigen Kirchenkreises. Diese sorgt für den Eintrag der Kasualie in das Register der Kirchgemeinde Zürich:
Besteht Unklarheit über den zuständigen Kirchenkreis, werden Kasualienmeldungen auch von der Kanzlei der Kirchgemeinde Zürich entgegengenommen:
kirchgemeinde@reformiert-zuerich.ch
Bei Fragen wenden Sie sich an den archivzuständigen Pfarrer der Kirchgemeinde Zürich: Francesco Cattani, francesco.cattani@reformiert-zuerich.ch