Wahlen 2026
Am 12. April 2026 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 14. Juni 2026.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis 22. Dezember 2025, 16 Uhr bei der Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich, Geschäftsstelle, Wahlen, Stauffacherstrasse 8, 8004 Zürich, eingereicht werden (mit A-Post bei Zusendung durch die Schweizerische Post). Dem Original ist bei der Einreichung eine Kopie beizulegen. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit vorgängig – mit Ausnahme der eigenhändigen Unterschrift – auch in einer elektronischen Fassung einzureichen (wahlen@reformiert-zuerich.ch). Massgebend für die fristgerechte Einreichung ist der Zeitpunkt der Einreichung der eigenhändig unterzeichneten Wahlvorschläge.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 12. April 2026 zur Wahl gehen.