Pfarrkirchenstiftung St. Peter und Paul
Ein wichtiges Gremium im Hintergrund
Lange bevor im Kanton Zürich die Katholische Kirche eine Körperschaft wurde, entstanden in den verschiedenen Gemeinden die sogenannten Stiftungen. Sie haben das Ziel, nach dem Kirchenvermögen zu schauen. In den Afängen stand an vielen Orten dabei der Bau einer Kirche im neu entstandenen Pfarrgemeinden bekamen so einen Raum für die Gottesdienste.
Die Erfahrung aus der Geschichte hatte dazu bewogen, Stiftungen zu gründen. In der Reformation und auch 1869 - Entstehung der Christkatholischen Kirche - hatte die Katholische Kirche Besitztümer an die neu entstandenen Kirchen abtreten müssen. Der Besitz einer Stiftung kann auch dann nicht einem anderen Zweck zugeführt werden, wenn die Mehrzahl der Mitglieder es wollen. Die in der Stiftungsurkunde festgehaltene Bestimmung muss beibehalten werden.
Die Mitglieder des Stiftungsrates werden auch nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt.